Seit dem 1. Januar wird das Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes gewährt. Damit fällt die bisherige Grenze von 8.004 Euro pro Jahr weg.
Ich habe ja keine Ahnung von Jura und den Techniken von Juristen. Aber es sieht mir so aus, als ob da sehr, sehr wenig automatisiert wurde bisher. Als naiver, und (im positiven Sinne) fauler, technisch versierter Mensch, stelle ich mir das so vor:
Aber: denkste! Nach zehn Minuten Recherche bin ich in etwa so weit: Das "Steuervereinfachungsgesetz 2011" wurde am 19. Juni 2011 beschlossen, und im BGBl. I S. 2131 (Nr. 55) im Artikel 12 bekannt gegeben. (Das Original im PDF gibt es hier von bgbl.de.) Das liest sich so:
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden die Sätze 2 bis 10 durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich."
Ahh, gut, denke ich mir – und was stand denn ehemals in § 2, Abs. 2, Satz 2–10 BKGG? Jetzt steht da nämlich natürlich nur die neue Fassung!
Immerhin kann buzer.de schonmal alle Gesetze, die ein anderes Gesetz ändern, auflisten, also eine Art Versionshistorie: Änderungen am BKGG.
Leider kann man aber nicht einfach die vorherige Version via der Wayback Machine aufrufen, denn die robots.txt von bauzer.de liest sich u.a. so:
User-agent: ia_archiver
Disallow: /
Großartig. Justlaw.de haben genau den gleichen Eintrag. Dejure.de ist nur zweimal in 2006 archiviert worden, das hilft auch nicht wirklich.
Wie komme ich nun an ein Text-Diff? Unter recht-in.de gibt es prinzipiell die Möglichkeit, eine alte Version abzurufen, nur leider wurden aufgrund der Beendigung der Kooperation mit der Rechtsdatenbank
[w]ie bereits angekündigt ... alle Urteile, Gesetze und Kommentare von recht-in.de entfernt. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen.
Dang!
Durch Zufall stoße ich auf lexetius.com, und da gibt es genau das, was ich brauche, zum Beispiel hier die Gegenüberstellung der alten und neuen Version des PfandBG – leider nur ist das BKGG nicht aufgeführt. Der Mensch, der das gemacht hat, wurde anscheinend auch für einen Preis auf dem EDV-Gerichtstag 2009 nominiert. Wonach ich also suche, ist ein Gesetz in "historisch-synoptischer Edition". Sowas gibt es für das BGB auch als PDF, von dem Autor von lexetius.com.
Und endlich, schließlich, nach über vierzig Minuten Recherche und mit dem neuen Stichwort "synoptisch" bzw. "Synopse" lande ich via Google(!), weil ich das Nutzerinterface zunächst nicht kapiert hatte, wieder bei buzer.de. Dort sieht die Gesetzesänderung so aus (Link hinter dem Bild geht zur Seite):
Wow. Diese Seite muss ich mir wirklich merken!
Was habe ich gelernt? – Auch wenn ich es niemals vorhatte, merke ich doch, wie richtig es war, nicht Jura zu studieren. Und ich muss mir dieses Jahr keine Sorgen um eventuelle Kindergeldrückzahlungen machen.